Migrantinnen begeistert

Bildungsprogramm: Know your rights - Eine Kooperation mit dem Migrantinnen-netzwerk und DLA Piper UK LLP

Bildungsprogramm: Know your rights
Eine Kooperation mit dem Migrantinnen-netzwerk und DLA Piper UK LLP

Am 04.03.2020 wurde im Bildungsprogramm das erste Thema „Wohn und Mietrecht“ von Herrn Reubekeul, Rechtsanwalt und Partner im Bereich Real Estate von der Kanzlei DLA Piper UK LLP und Herrn Droop, Head of LEGAL Consors Finanz von der Firma BNP S.A. Niederlassung Deutschland vorgetragen.

Bei erstem Treffen wurde unter anderem über das Grundrecht auf Wohnen gesprochen, wobei die Teilnehmerinnen des Programms viele neue Informationen gewinnen konnten.

Das Grundgesetz hat eine schützende Funktion, welches für alle Menschen gilt, die einen Wohnsitz in Deutschland haben, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Flüchtlinge werden durch das Grundgesetz davor beschützt, an der Staatsgrenze zurückgewiesen zu werden. Asylbewerber haben das Recht auf eine angemessene und sichere Unterbringen und Versorgung durch den Staat.

Des weiterem wurde über den Zugang zu Unterkünften informiert. Hierzu muss man jeweils zwischen 4 Unterkunftsarten unterscheiden können, diese wären: unmöblierte Wohnungen, möblierte Wohnungen, Studentenwohnheime und Wohngemeinschaften. Am besten findet man Unterkünfte durch das Internet, Zeitungen, soziale Medien oder öffentliche Stellen/Behörden. Um sich für eine Wohnung zu bewerben, sollte man eine Anfrage an die anbietende Person schicken, sowie die benötigten Unterlagen beifügen. Falls eine Person finanzielle Hilfe von den Behörden erhält, sollte man prüfen, ob diese Unterkunft die Voraussetzungen der Behörde erfüllt.

Danach wurde man über den Inhalt und die Rechte und Pflichten des Mieters und Vermieters aufgeklärt. Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, eine Mietsicherheit zu leisten. Es gibt verschiedene Arten, eine Mietsicherheit zu leisten. Eine Möglichkeit wäre die Barkaution, wobei man einen Geldbetrag in bar zahlt gegen eine Quittung / Bestätigung. Die zweite Möglichkeit wäre die Verpfändung eines Sparbuchs, wobei ein sogenanntes Mietkautionskonto bei einer Bank eröffnet wird, welches zugunsten des Vermieters verpfändet wird. Die letzte Möglichkeit wäre eine Bankbürgschaft. Eine Bank übernimmt für den Fall der Nichterfüllung von Zahlungspflichten des Mieters aus dem Mietvertrag ein Zahlungsversprechen gegenüber dem Mieter.

Im Mietvertrag müssen unter anderem der Name der Mietpartei, die Höhe der Miete, die Größe, sowie die Ausstattung der Mietfläche und die Mietdauer geregelt sein. Es sollten aber auch die Umlegung der Nebenkosten auf den Mieter, die Abrechnung der Nebenkosten, die Art und Höhe der Mietsicherheit sowie der Rückgabezustand geregelt sein.

Der Mietvertrag sollte in schriftlicher Form abgeschlossen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Auch ein mündlicher geschlossener Vertrag ist wirksam, birgt allerdings die Gefahr von Beweisproblemen. Es werden jedoch oft Mietvertragsformulare verwendet, in denen nur noch die entsprechenden Daten und Beiträge einzutragen sind.

Es gibt allerdings die Möglichkeit der Mieterhöhung. Hierbei unterscheidet man zwei Möglichkeiten, diese wären: Staffelmiete: Die Miete erhöht sich innerhalb eines bestimmten Zeitraumes in betragsmäßigen festgelegten Stufen, muss jedoch zuerst vereinbart werden. Indexmiete: Die Miete wird an einen vom deutschen Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex geknüpft, welcher jedoch auch zuerst vereinbart werden muss. Um einen Mietvertrag kündigen zu können sollte man einige Dinge wissen. Der Mieter kann den Vertrag jederzeit, ohne Angabe eines Grundes mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Der Vermieter hingegen kann den Mietvertrag nur kündigen, wenn er einen Kündigungsgrund hat. Die Kündigungsfristen sind dabei unterschiedlich. Bei der Übergabe der Mietflächen sollte ein Übergabeprotokoll gefertigt werden, in dem die Zählerstände der Wasser., Gas-, und Stromzähler, sowie etwaige Mängel der Wohnung aufgenommen werden. Auch bei der Rückgabe sollte ein solches Protokoll mit den oben genannten Eckpunkten angefertigt werden. Bei den Erhaltungspflichten ist grundsätzlich der Vermieter für alle Wartungen und Reparaturen auf eigene Kosten verantwortlich. Regelmäßige Abweichungen im Mietvertrag sind Schönheitsreparaturen (z.B. Tapezieren, Streichen der Wände und Decken). Und zu guter Letzt wurde über die finanzielle / praktische Unterstützung informiert. Bei den sozial geförderte Wohnungen handelt es sich um vergünstigt angebotene Wohnungen, die nur unter Vorlage eines Wohnungsberechtigungsscheines angemietet werden können. Eine weitere finanzielle Unterstützung ist das Wohngeld, welches bei Vorliegen der Voraussetzungen vom Sozialamt gewährt wird. Dies ist ein finanzieller Zuschuss für die Anmietung einer Wohnung. Bei der Suche nach einer Wohnung unterstützt das Wohnungsamt.

Am kommenden Mittwoch sollte das Thema Arbeitsrecht behandelt werden.
Als Vorsichtsmaßnahme wegen des Corona Virus wurden nächste zwei Termine abgesagt. Der neue Zeitplan wird an alle Teilnehmerinnen rechtszeitig verschickt.